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Meldebescheinigung

Beschreibung

Sie benötigen eine Meldebescheinigung? Diese können Sie online über das virtuelle Rathaus oder persönlich im Bürgerservice beantragen. Für einen Besuch im Rathaus ist keine Terminvereinbarung erforderlich.

Es gibt zwei Arten von Meldebescheinigungen:

Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 9,00 Euro erhoben.

Bei einer Online-Beantragung erfolgt die Bezahlung direkt im Antragsverfahren per Kreditkarte oder PayPal und die Meldebescheinigungen wird innerhalb von 3 bis 7 Arbeitstagen postalisch an Ihre im Melderegister eingetragene Anschrift versandt.

Vor Ort beantragte Meldebescheinigungen erhalten Sie sofort.

Für Rentenzwecke, das Jobcenter, die Kindergeldkasse oder ähnliche Anliegen kann die Ausstellung gegen Nachweis gebührenfrei erfolgen. Dies ist nur bei persönlicher Vorsprache möglich.

Die Beantragung oder Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist mit schriftlicher Vollmacht ebenfalls möglich.

Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Soll eine andere Person die Bescheinigung für Sie beantragen, ist zusätzlich eine Vollmacht und ein Ausweisdokument dieser Person erforderlich.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 3 bis 7 Arbeitstagen eine Rückmeldung bzw. Ihre Bescheinigung.
Alternativ ist auch eine persönliche Vorsprache im Rathaus möglich; vor Ort wird die Bescheinigung in der Regel sofort ausgehändigt.

  • 9 EUR
  • In bestimmten Fällen ist die Ausstellung gebührenfrei, zum Beispiel für Rentenzwecke, die Familienkasse, die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, das Versorgungsamt, für Wohngeldzwecke oder für die Stiftung für Hochschulzulassung.

Zuständige Einrichtungen