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Wohngeld

Beschreibung

Wohngeld hilft Haushalten mit geringerem Einkommen dabei, ihre Wohnkosten zu tragen. Es wird nur auf Antrag gewährt und unterscheidet zwischen zwei Arten:

  1. Mietzuschuss
    Für alle, die Wohnraum mieten – ganz gleich, ob es sich um eine Wohnung oder ein einzelnes Zimmer handelt.
  2. Lastenzuschuss
    Für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Eigenheim oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.


Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für die Antragstellung müssen die Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt und gegebenenfalls weitere Nachweise vorgelegt werden.
Zum Beispiel:

  • Verdienstbescheinigung (versicherungspflichtige/geringfügige Beschäftigung)
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Rentenbescheide (Alters-/Hinterbliebenen-/Waisen-/Erwerbsminderungsrente)
  • Krankengeldbescheid
  • Bescheid über Arbeitslosengeld I
  • Bescheid über Übergangsgeld
  • Vermieterbescheinigung (bei Antrag auf Mietzuschuss)
  • ...

Ab wann wird Wohngeld gezahlt?
Wohngeld kann ab dem Monat bewilligt werden, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

Wie kann der Antrag gestellt werden?
Sie können einen Antrag auf Miet- oder Lastenzuschuss als entweder als Onlineantrag stellen, oder als PDF herunterladen und an uns senden.

 

Wie viel Wohngeld wird gezahlt?
Für eine erste Einschätzung ist der Wohngeldproberechner des Landes NRW hilfreich. Die Ergebnisse sind nicht verbindlich und ersetzen keine Prüfung – sie können Ihnen jedoch einen ersten Anhaltspunkt geben.

Fragen oder Unsicherheiten?
Wir unterstützen Sie gerne persönlich und beantworten alle offenen Fragen.

  1. Ausgefüllter Wohngeldantrag
  2. Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt und gegebenenfalls weitere Nachweise.
    Zum Beispiel:
    • Verdienstbescheinigung (versicherungspflichtige/geringfügige Beschäftigung)
    • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
    • Rentenbescheide (Alters-/Hinterbliebenen-/Waisen-/Erwerbsminderungsrente)
    • Krankengeldbescheid
    • Bescheid über Arbeitslosengeld I
    • Bescheid über Übergangsgeld
    • Vermieterbescheinigung (bei Antrag auf Mietzuschuss)
    • ...