Wohngeld
Beschreibung
Wohngeld hilft Haushalten mit geringerem Einkommen dabei, ihre Wohnkosten zu tragen. Es wird nur auf Antrag gewährt und unterscheidet zwischen zwei Arten:
- Mietzuschuss
Für alle, die Wohnraum mieten – ganz gleich, ob es sich um eine Wohnung oder ein einzelnes Zimmer handelt. - Lastenzuschuss
Für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Eigenheim oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für die Antragstellung müssen die Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt und gegebenenfalls weitere Nachweise vorgelegt werden.
Zum Beispiel:
- Verdienstbescheinigung (versicherungspflichtige/geringfügige Beschäftigung)
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
- Rentenbescheide (Alters-/Hinterbliebenen-/Waisen-/Erwerbsminderungsrente)
- Krankengeldbescheid
- Bescheid über Arbeitslosengeld I
- Bescheid über Übergangsgeld
- Vermieterbescheinigung (bei Antrag auf Mietzuschuss)
- ...
Ab wann wird Wohngeld gezahlt?
Wohngeld kann ab dem Monat bewilligt werden, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Sie können einen Antrag auf Miet- oder Lastenzuschuss als entweder als Onlineantrag stellen, oder als PDF herunterladen und an uns senden.
- Mietzuschuss als Onlineantrag
- Mietzuschuss als PDF-Antrag
- Lastenzuschuss als Onlineantrag
- Lastenzuschuss als PDF-Antrag
Wie viel Wohngeld wird gezahlt?
Für eine erste Einschätzung ist der Wohngeldproberechner des Landes NRW hilfreich. Die Ergebnisse sind nicht verbindlich und ersetzen keine Prüfung – sie können Ihnen jedoch einen ersten Anhaltspunkt geben.
Fragen oder Unsicherheiten?
Wir unterstützen Sie gerne persönlich und beantworten alle offenen Fragen.
- Ausgefüllter Wohngeldantrag
- Einkommensnachweise aller Personen im Haushalt und gegebenenfalls weitere Nachweise.
Zum Beispiel:- Verdienstbescheinigung (versicherungspflichtige/geringfügige Beschäftigung)
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
- Rentenbescheide (Alters-/Hinterbliebenen-/Waisen-/Erwerbsminderungsrente)
- Krankengeldbescheid
- Bescheid über Arbeitslosengeld I
- Bescheid über Übergangsgeld
- Vermieterbescheinigung (bei Antrag auf Mietzuschuss)
- ...
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Wohngeld, Wohnungsbauförderung
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- Straße: Marktplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 51688 Ort: Wipperfürth
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02267 64-248
- E-Mail:
- annika.risch@wipperfuerth.de
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- Telefon:
- 02267 64-255
- E-Mail:
- michelle.buss@wipperfuerth.de
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- Telefon:
- 02267 64-270
- E-Mail:
- susanne.krause@wipperfuerth.de