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Wohnberechtigungsschein (WBS)

Beschreibung

Eine öffentlich geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Dabei darf die in der Bescheinigung angegebene Wohnungsgröße nicht überschritten werden.

Wer kann den WBS beantragen?
Jede Person, die dauerhaft in Deutschland lebt, rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für sich und ihre Haushaltsangehörigen einen eigenen Wohnsitz und Haushalt zu führen, und deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach § 13 WFNG NRW nicht überschreitet. Anspruchsberechtigt sind auch Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften oder sonstigen dauerhaft angelegten Lebensgemeinschaften.

Der WBS wird jeweils für die Dauer von einem Jahr ausgestellt. Eine Vorsprache im Wohnungsamt ist nicht zwingend, wird aber zur Vermeidung von Rückfragen empfohlen. In der Regel dauert die Ausstellung etwa eine Woche, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag WBS: erhältlich im Rathaus, Zimmer 100
  • Identitätsnachweis: Personalausweis oder, falls nicht in Wipperfürth gemeldet, Meldebescheinigung; bei ausländischen Staatsangehörigen der Pass inkl. Nachweis der Familienangehörigen
  • Einkommensnachweise: aktuell und für die letzten 12 Monate
  • Sonstige Nachweise: je nach individueller Situation, z.  Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Mietkündigung usw.


Gebühren:

  • Allgemeiner oder gezielter WBS: 10,00 €
  • Ausnahme-WBS: 20,00 €


Wie groß darf die Wohnung sein?

  • 1 Person: 50 m²
  • 2 Personen: 2 Wohnräume / 65 m²
  • 3 Personen: 3 Wohnräume / 80 m²
  • 4 Personen: 4 Wohnräume / 95 m²
  • Jede weitere Person: +1 Wohnraum / +15 m²
    Zusätzlich sind Arbeitsküche (bis 15 m²) und Nebenräume zu berücksichtigen.

Besondere Erweiterungen der Wohnfläche können bei bestimmten Härten gewährt werden, z. B. bei jungen Ehepaaren (<40 Jahre, Ehe <5 Jahre), Blinden, Rollstuhlfahrern oder Alleinerziehenden mit Kindern ab 6 Jahren.


Wie hoch darf mein Einkommen sein?

Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten können, hängt vom Einkommen Ihres Haushalts ab. Entscheidend ist das gemeinsame Nettoeinkommen aller Personen im Haushalt.

1 Person

  • Einkommensgrenze (netto): 23.540 €
  • Mögliches Jahreseinkommen (brutto): 38.011 €

2 Personen

  • Einkommensgrenze (netto): 28.350 €
  • Mögliches Jahreseinkommen (brutto): 51.777 €

Alleinerziehend (mit 1 Kind)

  • Einkommensgrenze (netto): 29.210 €
  • Mögliches Jahreseinkommen (brutto): 53.121 €

3 Personen (mit 1 Kind)

  • Einkommensgrenze (netto): 35.740 €
  • Mögliches Jahreseinkommen (brutto): 57.074 €

4 Personen (mit 2 Kindern)

  • Einkommensgrenze (netto): 43.130 €
  • Mögliches Jahreseinkommen (brutto): 68.621 €

5 Personen (mit 3 Kindern)

  • Einkommensgrenze (netto): 50.520 €
  • Mögliches Jahreseinkommen (brutto): 80.168 €

Wichtiger Hinweis

Die Werte wurden beispielhaft berechnet. Dabei wurde angenommen, dass nur eine Person im Haushalt Einkommen erzielt und Beiträge für Steuern sowie Kranken- und Rentenversicherung zahlt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Freibeträge berücksichtigt werden. Dadurch kann auch bei höherem Einkommen ein Wohnberechtigungsschein möglich sein.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Ehepaare oder Lebenspartnerschaften
  • Menschen mit Schwerbehinderung
  • pflegebedürftige Menschen
  • Personen mit gesetzlichen Unterhaltspflichten

 

  • Antrag WBS: erhältlich im Rathaus, Zimmer 100
  • Identitätsnachweis: Personalausweis oder, falls nicht in Wipperfürth gemeldet, Meldebescheinigung; bei ausländischen Staatsangehörigen der Pass inkl. Nachweis der Familienangehörigen
  • Einkommensnachweise: aktuell und für die letzten 12 Monate
  • Sonstige Nachweise: je nach individueller Situation, z.  Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Mietkündigung usw.
  • Allgemeiner oder gezielter WBS: 10,00 €
  • Ausnahme-WBS: 20,00 €

Zuständige Einrichtungen