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Eheschließung

Beschreibung

Die standesamtliche Trauung kann grundsätzlich bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden – unabhängig davon, wo Sie wohnen.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt jedoch in der Regel bei dem Standesamt Ihres Wohnortes und bildet den ersten Schritt zu Ihrer Trauung.

Wird die Eheschließung durch einen Bevollmächtigten angemeldet, muss dieser eine Vollmacht des bei der Anmeldung abwesenden Verlobten vorlegen.

  • Anmeldezeitpunkt frühestens sechs Monate vor der Eheschließung.
  • Für die Anmeldung der Eheschließung ist mit dem Standesamt ein Termin zu vereinbaren.

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Ihre Eheschließung, ob telefonisch, persönlich oder per E-Mail. Bitte beachten Sie hierbei unsere Erreichbarkeiten.

Die folgende Aufstellung gibt einen groben Überblick. Je nach Fall müssen weitere Dokumente vorgelegt werden.

Beide deutsche Staatsangehörige und noch nicht verheiratet gewesen:

  • aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes)
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes (nicht erforderlich für Verlobte, die in Wipperfürth wohnen und die auch in Wipperfürth heiraten wollen)
  • Personalausweis oder Reisepass

 Beide deutsche Staatsangehörige, geschieden oder verwitwet:

  • aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes)
  • aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe (ausgestellt vom Eheschließungsstandesamt)
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes (nicht erforderlich für Verlobte, die in Wipperfürth wohnen und die auch in Wipperfürth heiraten wollen)
  • Personalausweis oder Reisepass

Bei gemeinsamen Kindern:

  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

 

Einer oder beide ausländische Staatsangehörigkeit:

  • aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (wenn in Deutschland geboren) oder
    aktuelle Geburtsurkunde (mehrsprachig oder Original mit Übersetzung, wenn im Ausland geboren)
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes (nicht erforderlich für Verlobte, die in Wipperfürth wohnen und die auch in Wipperfürth heiraten wollen)
  • Reisepass oder Personalausweis (Nachweis der Staatsangehörigkeit)
  • Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt von der zuständigen Behörde des Heimatstaates).
  • bei Geschiedenen/Verwitweten Nachweis über die Auflösung der Ehe
  • zusätzlich bei ausländischen Staatsangehörigen die nach Heimatrecht vorzulegenden Unterlagen

Die Anmeldung der Eheschließung darf frühestens sechs Monate vor der Eheschließung vorgenommen werden.

Sind die Ehevoraussetzungen erfolgreich geprüft (Anmeldung der Eheschließung), haben Sie sechs Monate Zeit, zu heiraten. Andernfalls verliert die Prüfung ihre Gültigkeit, und Sie müssen die Eheschließung erneut anmelden.

Ihren Eheschließungstermin können Sie unverbindlich auch schon früher als sechs Monate vor der Eheschließung reservieren. Sprechen Sie uns gerne an.

Trauzeugen:

Eine Mitwirkung von Trauzeugen ist seit dem 01.07.1998 nicht mehr erforderlich. 

Auf Wunsch können max. zwei Trauzeugen angegeben werden. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen.


Unterlagen bei Eheschließung mit ausländischer Staatsangehörigkeit:

  • aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (wenn in Deutschland geboren) oder
    Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Wohnortes (nicht erforderlich für Verlobte, die in Wipperfürth wohnen und die auch in Wipperfürth heiraten wollen)
  • gültigen Reisepass (Nachweis der Staatsangehörigkeit)
  • Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt von der zuständigen Behörde des Heimatstaates)
  • bei Geschiedenen/Verwitweten Nachweis über die Auflösung der Ehe
  • zusätzlich bei ausländischen Staatsangehörigen die nach Heimatrecht vorzulegenden Unterlagen


Dolmetscher:

Wenn eine Person der deutschen Sprache nicht mächtig ist, hat sie zur Anmeldung der Eheschließung und auch zur Eheschließung selbst einen Dolmetscher mitzubringen. Der Dolmetscher muss volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen.

Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung:

  • Volljährigkeit
  • Geschäftsfähigkeit
  • keine Verwandtschaft zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind; zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern
  • keine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft

Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Eheschließung erfolgen.

Kosten der Eheschließung (in Wipperfürth):

  • Anmeldung beide deutsche Staatsangehörige
    40,00 EUR
  • Anmeldung mit Auslandsbeteiligung
    66,00 EUR
  • auszustellende Eheurkunde bei Eheschließung
    10,00 EUR (jede weitere 5,00 EUR)
  • Bescheinigung über die Namensänderung
    9,00 EUR
  • Eheschließung in den Amtsräumen
    40,00 EUR (nur, wenn Anmeldung Ehe ein anderes Standesamt vorgenommen hat)
  • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
    100,00 EUR
  • Eheschließung in der Weinbar, „Hotel am Markt“
    66,00 EUR
  • Eheschließung im Schienenbus, Bahntrasse, Höhe Bauhof, Egener Str. 7
    120,00 EUR

 

Kosten bei Anmeldung der Eheschließung (Eheschließung anderes Standesamt):

  • Anmeldung beide deutsche Staatsangehörige
    40,00 EUR

  • Anmeldung mit Auslandsbeteiligung
    66,00 EUR

Zusätzlich zu den aufgeführten Gebühren können im Einzelfall weitere Kosten, insbesondere für Urkunden und Dokumente, anfallen.

Des Weiteren besteht bei uns vor Ort die Möglichkeit, ein Stammbuch zu erwerben.

Zuständige Einrichtungen