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Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden

Beschreibung

Sie möchten in Wipperfürth ein Gewerbe beginnen, Änderungen zu Ihrem Betrieb mitteilen oder Ihre Tätigkeit beenden? Nutzen Sie dafür den digitalen Antrag im Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Dort wählen Sie aus, ob Sie Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden möchten.

Persönliche Beantragung im Bürgerservice

Alternativ können Sie Ihre Gewerbemeldung persönlich beim Bürgerservice der Hansestadt Wipperfürth erledigen. Vereinbaren Sie dafür bitte vorab einen Termin.

 

Wann ist welche Gewerbemeldung erforderlich?

Gewerbe anmelden:
Sie möchten einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle in Wipperfürth beginnen? Dann melden Sie das Gewerbe rechtzeitig vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit an.

Gewerbe ummelden:
Melden Sie Ihr Gewerbe um, wenn sich anzeigepflichtige Angaben ändern. Das kann zum Beispiel der Betriebssitz innerhalb von Wipperfürth oder der Gegenstand Ihrer gewerblichen Tätigkeit sein.

Gewerbe abmelden:
Melden Sie Ihr Gewerbe ab, wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit in Wipperfürth dauerhaft beenden.

Welche Unterlagen benötige ich?

Für die persönliche Antragstellung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Je nach Gewerbe und Rechtsform können zusätzlich erforderlich sein:

  • eine schriftliche Vollmacht, wenn eine andere Person die Gewerbemeldung für Sie erledigt,
  • ein aktueller Handelsregisterauszug bei eingetragenen Unternehmen,
  • erforderliche Erlaubnisse, Konzessionen oder Nachweise,
  • ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit

 

Erlaubnispflichtige Gewerbe und weitere Genehmigungen

Für bestimmte Tätigkeiten benötigen Sie vor der Gewerbeanzeige zusätzliche Erlaubnisse, Konzessionen oder Eintragungen. Dies kann zum Beispiel für Gaststätten, Bewachungsgewerbe, Spielhallen, Makler- und Baubetreuertätigkeiten oder Handwerksbetriebe gelten.

Die Gewerbeanzeige ersetzt keine weiteren Genehmigungen. Dazu können zum Beispiel eine Baugenehmigung oder – bei ausländischen Staatsangehörigen – ein Aufenthaltstitel gehören, der zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt.


Welche Tätigkeiten müssen nicht als Gewerbe angezeigt werden?

Nicht jede selbständige Tätigkeit ist ein Gewerbe. Von der Gewerbeanzeige ausgenommen sind zum Beispiel:

  • Land- und Forstwirtschaft, Urproduktion, Garten- und Weinbau sowie Fischerei,
  • wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten,
  • bestimmte freie Berufe, etwa Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare.

 

Gebühren

Die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung können je nach Anlass und Rechtsform unterschiedlich sein. Bitte erfragen Sie die aktuelle Gebühr beim Bürgerservice.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • schriftliche Vollmacht, wenn eine andere Person die Gewerbemeldung für Sie erledigt
  • aktueller Handelsregisterauszug bei eingetragenen Unternehmen
  • erforderliche Erlaubnisse, Konzessionen oder Nachweise
  • Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit