BIS: Suche und Detail

Melderegisterauskunft

Beschreibung

Mit einer Melderegisterauskunft können Sie bestimmte Daten zu einer anderen Person aus dem Melderegister erhalten.

Es wird zwischen der einfachen und der erweiterten Melderegisterauskunft unterschieden.

Einfache Melderegisterauskunft

Die einfache Melderegisterauskunft enthält:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift
  • gegebenenfalls die Information, dass die Person verstorben ist

Damit die gesuchte Person eindeutig gefunden werden kann, sollten Sie möglichst genaue Angaben machen, zum Beispiel Name, Geburtsdatum oder die letzte bekannte Anschrift.

Gebühr: 11 Euro

Die einfache Melderegisterauskunft können Sie online beantragen. Der Antrag wird anschließend durch den Bürgerservice bearbeitet. Die Auskunft erhalten Sie in der Regel innerhalb von 3 bis 7 Arbeitstagen schriftlich. Die Beantragung vor Ort ist ebenfalls möglich. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin im Bürgerservice.

Dabei können mit einem Antrag auch mehrere Personen gesucht werden.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Wenn Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen können, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.

Sie kann neben den Angaben der einfachen Melderegisterauskunft beispielsweise auch frühere Namen und Anschriften, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten, Familienstand sowie weitere melderechtlich gespeicherte Daten enthalten.

Entsprechende Nachweise über Ihr berechtigtes oder rechtliches Interesse müssen Sie der Anfrage beifügen.

Gebühr: 15 Euro

Die erweiterte Melderegisterauskunft ist schriftlich per Post oder per Mail zu beantragen.

 

  • Einfache Melderegisterauskunft 11 Euro
  • Erweiterte Melderegisterauskunft 15 Euro

Zuständige Einrichtungen