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Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen in der Regel eine ärztliche Untersuchung, bevor sie eine Beschäftigung oder Ausbildung beginnen. Dafür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) benötigt.

Bei der Untersuchung wird geprüft, ob gesundheitliche Gründe gegen die geplante Beschäftigung sprechen. Die Ärztin oder den Arzt können Sie frei wählen. Die Untersuchung ist kostenfrei.

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird auch für die erste Nachuntersuchung benötigt. Diese ist grundsätzlich ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung vorgesehen, sofern die oder der Jugendliche noch nicht 18 Jahre alt ist.

Online beantragen

Den Untersuchungsberechtigungsschein können Sie direkt online beantragen. Ab 16 Jahren können Jugendliche den Antrag selbst stellen. Für jüngere Jugendliche übernehmen dies die Erziehungsberechtigten.

Für die Online-Beantragung werden ein BundID-Konto, die Online-Ausweisfunktion und die AusweisApp benötigt.

Wenn die Online-Beantragung nicht möglich ist

Sollte die Online-Beantragung für Sie nicht möglich sein, können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein auch persönlich beim Bürgerservice beantragen. Bitte bringen Sie dazu ein Ausweisdokument mit.

Kostenfrei

Zuständige Einrichtungen