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Geburt anzeigen

Beschreibung

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Wird ein Kind in Wipperfürth geboren, wird die Geburt unabhängig von Ihrem Wohnsitz beim Standesamt Wipperfürth beurkundet. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.

Voraussetzung für die Beurkundung ist, dass

  • die Geburtsanzeige der Helios Klinik im Original vorliegt,
  • bei Hausgeburten die Geburtsbescheinigung der Hebamme im Original sowie eine Erklärung zum Vor- und Familiennamen des Kindes vorliegen,
  • die unter "Erforderliche Unterlagen" aufgeführten Dokumente an das Standesamt übermittelt worden sind. Dies geht einfach per E-Mail an standesamt@wipperfuerth.de.

Bitte prüfen Sie vor der Einreichung der Unterlagen sorgfältig, ob alle Angaben vollständig sind und die Vor- und Familiennamen Ihres Kindes richtig geschrieben wurden.

Bitte beachten Sie: Nach der Beurkundung sind Änderungen der Namen Ihres Kindes nicht mehr möglich.

Wenn Sie die Geburtsanzeige und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen, ist in der Regel keine persönliche Vorsprache erforderlich. Sollten Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Bei ausländischen Staatsangehörigkeiten oder besonderen Sachverhalten (z. B. Namensbestimmungen oder Vaterschaftsanerkennungen) kontaktieren Sie das Standesamt bitte vorab. In diesen Fällen ist häufig eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Wir beraten Sie gerne individuell zu den benötigten Unterlagen und dem weiteren Ablauf.

Eine persönliche Anmeldung Ihres Kindes bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes ist nicht erforderlich. Diese erfolgt automatisch nach der Geburtsbeurkundung.

Sie erhalten drei gebührenfreie Geburtsurkunden zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld sowie Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz sowie eine Geburtsurkunde im Stammbuchformat. Für die Geburtsurkunde im Stammbuchformat wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Alle Urkunden werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt.

Die folgende Aufstellung gibt einen groben Überblick. Je nach Fall müssen weitere Dokumente vorgelegt werden.

  • Die Geburtsanzeige der Helios Klinik muss im Original abgegeben werden
  • bei Hausgeburten muss die Geburtsbescheinigung der Hebamme im Original sowie eine Erklärung zum Vor- und Familiennamen des Kindes abgegeben werden

Bitte senden Sie zusätzlich folgende Unterlagen per E-Mail an standesamt@wipperfuerth.de:

  • Foto oder Scan der Personalausweise oder Reisepässe (Vorder- und Rückseite) der Eltern

Bei verheirateten Eltern:

  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    oder
  • Eheurkunde mit Geburtseinträgen der Eltern
    oder
  • Eheurkunde und Geburtsurkunden der Eltern


Bei nicht verheirateten Eltern:

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Nachweis über die Auflösung einer früheren Ehe (wenn bereits verheiratet gewesen)
  • Vaterschaftsanerkennung (wenn bereits aufgenommen)
  • Sorgerechtserklärung (wenn bereits aufgenommen)

Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt wenige Tage. Die Urkunden werden Ihnen in der Regel per Post zugesandt.

Besitzt ein Elternteil oder beide Elternteile eine ausländische Staatsangehörigkeit, kontaktieren Sie das bitte Standesamt vorab. Wir informieren Sie über die erforderlichen Unterlagen und den weiteren Ablauf.

Sie sind nicht miteinander verheiratet und möchten den Vater in den Geburtseintrag aufnehmen lassen? Hierfür ist eine wirksame Vaterschaftsanerkennung erforderlich.

Damit erklären Sie nicht die gemeinsame Sorge Ihres Kindes. Diese ist separat zu tätigen und kann nicht vom Standesamt aufgenommen werden. Hierfür ist das Jugendamt Ansprechpartner.

In bestimmten Fällen ist eine Erklärung zum Geburtsnamen erforderlich. Dies gilt beispielsweise, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten soll oder wenn verheiratete Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Wir beraten Sie hierzu gerne.

  • Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei.
  • Die Geburtsurkunde im Stammbuchformat kostet 10,00 EUR.
  • Die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Geburtsurkunden (für Elterngeld, Kindergeld und Leistungen nach dem MuSchG) sind gebührenfrei.
  • Für zusätzliche Erklärungen, wie z.B. Namenserklärungen können weitere Gebühren anfallen.

Zuständige Einrichtungen